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Finanziertes Auto verkaufen: So funktioniert es

Das Auto ist noch nicht abbezahlt und der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank? So verkaufen Sie ein finanziertes Fahrzeug – Schritt für Schritt und ohne Risiko für beide Seiten.

Viele Autos werden über einen Kredit finanziert. Wer ein solches Fahrzeug verkaufen möchte, bevor es abbezahlt ist, steht vor einem praktischen Problem: Der Fahrzeugbrief liegt häufig bei der Bank. Ein Verkauf ist trotzdem möglich – er braucht nur etwas mehr Abstimmung.

Warum die Bank den Fahrzeugbrief hat

Bei vielen Autokrediten, insbesondere bei Finanzierungen über die Bank eines Herstellers oder Händlers, dient das Fahrzeug als Sicherheit (Sicherungsübereignung). Die Bank verwahrt deshalb die Zulassungsbescheinigung Teil II, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt ist. Ohne Brief kann der Käufer das Auto nicht auf sich umschreiben. Bei einem klassischen Ratenkredit ohne Sicherungsübereignung haben Sie den Brief dagegen meist selbst – dann können Sie wie gewohnt verkaufen und den Kredit separat weiterbedienen oder ablösen.

Schritt 1: Vertrag prüfen und Ablösesumme anfordern

Sehen Sie in Ihren Finanzierungsvertrag und fordern Sie bei der Bank die aktuelle Ablösesumme an. Sie umfasst die Restschuld und gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Verbraucherdarlehen ist diese gesetzlich begrenzt; die genaue Höhe nennt Ihnen die Bank. Fragen Sie auch, wie lange die Ablösesumme gilt und wie der Brief nach Zahlung ausgehändigt wird.

Schritt 2: Verkaufspreis und Restschuld vergleichen

Ermitteln Sie den realistischen Wert Ihres Autos (siehe Autowert ermitteln) und vergleichen Sie ihn mit der Ablösesumme:

  • Verkaufspreis höher als Ablösesumme: Nach der Ablösung bleibt Ihnen die Differenz.
  • Verkaufspreis niedriger: Sie müssen die Differenz aus eigenen Mitteln ausgleichen, damit die Bank den Brief freigibt.

Schritt 3: Den Ablauf mit dem Käufer festlegen

Es gibt zwei übliche Varianten:

Variante A: Sie lösen zuerst ab

Sie zahlen die Ablösesumme aus eigenen Mitteln, erhalten den Brief und verkaufen danach ganz normal. Das ist die einfachste Variante für den Käufer, setzt aber voraus, dass Sie den Betrag vorübergehend aufbringen können.

Variante B: Der Käufer zahlt (teilweise) direkt an die Bank

Der Käufer überweist den Ablösebetrag direkt an die Bank und den Rest an Sie. Die Bank schickt den Brief anschließend an Sie oder – nach Absprache – direkt an den Käufer. Diese Variante muss sauber dokumentiert werden: Halten Sie im Kaufvertrag fest, wer wie viel an wen zahlt, und klären Sie das Vorgehen vorab mit der Bank. Viele Händler und Ankäufer kennen diesen Ablauf und wickeln ihn routiniert ab.

Schritt 4: Übergabe und Abmeldung

Übergeben Sie das Fahrzeug erst, wenn die Zahlungen nachweislich erfolgt sind und die Freigabe des Briefs geklärt ist. Danach melden Sie das Auto ab bzw. regeln die Ummeldung. Mehr: Auto abmelden.

Sonderfall Ballonfinanzierung

Bei einer Finanzierung mit hoher Schlussrate bleibt am Ende eine große Restschuld. Wer vorzeitig verkaufen möchte, sollte die Ablösesumme besonders genau mit dem Marktwert vergleichen, da die Restschuld gerade in den ersten Jahren über dem Fahrzeugwert liegen kann.

Leasing ist etwas anderes

Ein Leasingfahrzeug gehört nicht Ihnen, sondern der Leasinggesellschaft. Sie können es deshalb nicht selbst verkaufen. Möglich sind je nach Vertrag eine vorzeitige Auflösung, eine Vertragsübernahme durch eine andere Person oder der Kauf des Fahrzeugs am Vertragsende. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Leasinggeber.

Checkliste

  1. Finanzierungsvertrag prüfen: Wer hat den Brief?
  2. Ablösesumme schriftlich anfordern
  3. Marktwert ermitteln und mit der Ablösesumme vergleichen
  4. Ablauf (Variante A oder B) mit Käufer und Bank abstimmen
  5. Zahlungen und Briefübergabe im Kaufvertrag regeln
  6. Erst nach Zahlung übergeben, dann abmelden