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Auto abmelden: vor Ort oder online – so geht's

Wie melde ich mein Auto ab? Welche Unterlagen brauche ich, wie funktioniert die Online-Abmeldung über i-Kfz und was gilt beim Verkauf eines angemeldeten Autos?

Nach dem Verkauf muss Ihr Auto entweder abgemeldet oder auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Solange es auf Sie zugelassen ist, laufen Kfz-Steuer und Versicherung weiter, und Sie bleiben für die Behörden der Ansprechpartner. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Abmeldung funktioniert und wie Sie sich absichern, wenn das Auto angemeldet den Besitzer wechselt.

Abmeldung, Außerbetriebsetzung, Ummeldung – was ist was?

Die Abmeldung heißt amtlich Außerbetriebsetzung. Dabei werden die Kennzeichen entstempelt und das Fahrzeug gilt als nicht mehr zugelassen. Bei einer Ummeldung (Halterwechsel) wird das Fahrzeug dagegen direkt auf den neuen Halter umgeschrieben – das erledigt der Käufer. Für Sie als Verkäufer ist entscheidend, dass die Verantwortung für das Fahrzeug nachweisbar auf den Käufer übergeht.

Abmeldung bei der Zulassungsstelle

Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises. Viele Behörden arbeiten mit Terminvergabe – informieren Sie sich vorab auf der Website. In vielen Fällen ist die Außerbetriebsetzung auch bei einer anderen Zulassungsbehörde möglich; fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Das brauchen Sie in der Regel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Beide Kennzeichenschilder
  • Je nach Behörde: Zulassungsbescheinigung Teil II und Personalausweis
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweiskopie

Für die Abmeldung fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die genaue Höhe erfahren Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.

Online abmelden mit i-Kfz

Mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren i-Kfz können Sie Ihr Fahrzeug auch online abmelden. Voraussetzungen sind in der Regel:

  • ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (oder ein anderes zugelassenes Identifizierungsverfahren),
  • eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode,
  • Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten, unter denen ebenfalls Sicherheitscodes verborgen sind.

Die Codes werden freigelegt und im Portal eingegeben. Nach der Online-Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie aufbewahren sollten. Ob Ihre Papiere und Plaketten die nötigen Codes haben, sehen Sie direkt an den Dokumenten; ältere Fahrzeugscheine haben sie teilweise nicht.

Auto vor oder nach dem Verkauf abmelden?

Abmelden vor dem Verkauf

Das ist die sicherste Variante für Sie: Mit der Abmeldung enden Steuer und Versicherungspflicht, und Sie haften nicht für Fahrten des Käufers. Nachteil: Der Käufer kann das Auto nicht mehr selbst nach Hause fahren, sondern benötigt ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Transporter.

Verkauf mit Zulassung

Wird das Auto angemeldet übergeben, sollten Sie sich gut absichern:

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag festhalten
  • Eine Frist vereinbaren, bis zu der der Käufer das Auto umschreibt oder abmeldet
  • Ausweisdaten des Käufers notieren
  • Den Verkauf der Zulassungsbehörde melden (Veräußerungsanzeige) und die Versicherung informieren – mit Name und Anschrift des Käufers

Abmeldung durch den Ankäufer

Viele Ankäufer bieten an, die Abmeldung zu übernehmen. Das ist bequem, sollte aber schriftlich im Vertrag stehen. Lassen Sie sich die Abmeldebescheinigung bzw. den Nachweis der Außerbetriebsetzung zusenden.

Was passiert mit Steuer und Versicherung?

Die Zulassungsbehörde informiert in der Regel das Hauptzollamt (Kfz-Steuer) und den Versicherer über die Abmeldung. Zu viel gezahlte Steuer wird erstattet. Informieren Sie Ihre Versicherung trotzdem selbst über den Verkauf – etwa, weil Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt auf ein neues Fahrzeug übertragen möchten oder einen Fahrzeugwechsel planen.

Kennzeichen behalten?

Möchten Sie Ihr Wunschkennzeichen für ein späteres Fahrzeug behalten, können Sie es bei vielen Zulassungsbehörden für einen gewissen Zeitraum reservieren lassen. Fragen Sie bei der Abmeldung danach.

Checkliste Abmeldung

  1. Fahrzeugschein, Kennzeichen (und ggf. Brief, Ausweis) bereitlegen
  2. Termin bei der Zulassungsstelle buchen oder Online-Voraussetzungen prüfen
  3. Abmeldebestätigung aufbewahren
  4. Versicherung informieren
  5. Bei Verkauf mit Zulassung: Übergabezeit im Vertrag, Veräußerungsanzeige, Frist für Ummeldung

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